Heinrich-Heine-Str. 10
50169 Kerpen
Eins Ihrer Vorteile durch die Mitgliedschaft!!!
Abgabefristen für die jährlich abzugebende Steuererklärungen für die Jahre 2024 bis 2026
Die verlängerten Abgabefristen für Steuererklärungen, die durch zur Steuerberatung befugte Personen/Lohnsteuerhilfeverein erstellt werden, gelten nicht, wenn diese auf Grund einer gesonderten Anordnung („Vorabanforderung“) des Finanzamts bereits zu einem früheren Termin abzugeben sind.
Hinweis: Fällt das Fristende auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, verlängert sich die Frist bis zum nächsten Werktag.
Lohnsteuerhilfevereine sind seit dem 01.01.2020 verpflichtet, die ihnen insbesondere
im Geldwäschegesetz (GwG) auferlegten Präventionspflichten zu erfüllen. Sie unter
liegen dabei einer behördlichen Aufsicht nach § 2 Abs. 1 Nr. 12 Geldwäschegesetz (GwG) und haben somit neue Aufgaben zur Vorbeugung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu erfüllen.
Die Lohnsteuerhilfevereine haben in Abhängigkeit vom jeweiligen Risiko der Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung gewisse Sorgfaltspflichten zu erfüllen. Es wird zwischen allgemeinen, vereinfachten und verstärkten Sorgfaltspflichten unterschieden. Die allgemeinen Sorgfaltspflichten sind in § 10 Abs. 1 GwG geregelt.
Diese Sorgfaltspflichten sind von den Lohnsteuerhilfevereinen in den folgenden Fällen gemäß § 10 Abs. 3 GwG zu erfüllen:
Die nach dem GwG vorgesehene Identifizierung der Vertragspartner/-innen muss ab 1. Januar 2020 zwingend anhand eines inländischen oder nach ausländerrechtlichen Bestimmungen anerkannten oder zugelassenen Passes, Personalausweises oder Pass- oder Ausweisersatzes erfolgen (§ 12 Abs. 1 GwG).
Die Identifizierung ist durch Anfertigung einer Kopie des vollständigen Dokumentes zu dokumentieren. Sie kann auch digital erfasst werden (§ 8 Abs. 2 GwG).
Die zu erhebenden Daten umfassen:
Um dieser Verpflichtung nachzukommen, bitten wir unsere Mitglieder diese Daten in einem Formular und einer Ausweiskopie unserem Lohnsteuerhilfeverein postalisch oder digital (per E-Mail, WhatsApp, Upload im Login-Bereich) zukommen zu lassen bzw. in einem persönlichen Beratungsgespräch nachzuweisen.
Sollte ein Mitglied nicht in der Lage sein der Aufforderung nachzukommen, muss diese Mitgliedschaft ungeachtet anderer gesetzlicher oder vertraglicher Bestimmungen durch Kündigung bedauerlicherweise beendet werden.
Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir dieser gesetzlichen Verpflichtung nachkommen müssen und bedanken uns im Voraus für Ihre Unterstützung.